
Interne Revision
Interne Prüfungsorganisation
Das interne Prüfungsbüro des Unternehmens berichtet direkt an den Vorstand.
- Ein Chief Internal Auditor wird ernannt, dessen Ernennung und Abberufung der Genehmigung des Prüfungsausschusses und dem Beschluss des Vorstands unterliegt. Ein stellvertretender interner Prüfer wird ebenfalls zugewiesen.
- Basierend auf der Größe des Unternehmens, den Geschäftsanfordeungen, den Managementbedürfnissen und den relevanten Vorschriften werden eine angemessene Anzahl von Vollzeit-Innenprüfern ernannt.
- Gemäß Artikel 3, Absatz 4 der besten Praktiken für Unternehmensführung des Unternehmens sind die Ernennung, Leistungsbewertung und Vergütung des internen Prüfungspersonals dem Vorstand zur Genehmigung vorzulegen oder vom Chief Internal Auditor dem Vorsitzenden zur endgültigen Genehmigung zu berichten.
- Interne Prüfer nehmen jedes Jahr an Fortbildungsprogrammen teil, die von Berufsorganisationen organisiert werden, um ihre berufliche Kompetenz aufrechtzuerhalten. Relevante Personalinformationen werden gemäß den Vorschriften im Marktbeobachtungssystem (MOPS) offengelegt.
Umfang der Internen Prüfung
Die interne Prüfungsabteilung führt Prüfungen gemäß den detaillierten Regeln für die Durchführung interner Audits durch, um die Angemessenheit und Wirksamkeit des internen Kontrollsystems sowie die Umsetzung allgemeiner Betriebsverfahren zu bewerten. Sowohl routinemäßige als auch spezielle Prüfungen werden durchgeführt. Der Prüfungsumfang umfasst alle internen Abläufe des Unternehmens und seiner Tochtergesellschaften.
Zweck der Internen Prüfung
Zweck der Einrichtung der internen Prüfungsfunktion ist es, den Vorstand und das Management bei der Untersuchung und Überprüfung von Mängeln im internen Kontrollsystem zu unterstützen sowie die Effektivität und Effizienz der Abläufe zu bewerten.
Durch Risikoanalysen, Systemüberprüfungen und Vor-Ort-Prüfungen gibt die interne Prüfungsfunktion rechtzeitige Empfehlungen zur Verbesserung, hilft den Abteilungen, Möglichkeiten zur Prozessoptimierung zu identifizieren, und fördert die kontinuierliche Selbstverbesserung.Das ultimative Ziel ist es, die gesamte Betriebsleistung zu verbessern und einen größeren Wert für Aktionäre und Interessengruppen zu schaffen.
Betrieb der Internen Revision
Am Ende jedes Jahres werden Risikobewertungen durchgeführt, die auf Änderungen im Betriebsumfeld, den Eigenschaften der Regionen, in denen Tochtergesellschaften tätig sind, den zukünftigen Geschäftsstrategien des Unternehmens und den Ergebnissen vorheriger Prüfungen basieren.Basierend auf diesen Bewertungen wird der Jahresprüfungsplan für das folgende Jahr erstellt, dem Prüfungsausschuss zur Überprüfung vorgelegt und vom Vorstand zur Umsetzung genehmigt.
Die Ergebnisse der monatlichen Prüfungen werden schriftlich dem Prüfungsausschuss vor Ende des folgenden Monats berichtet.Alle Fragen, die einer Klärung bedürfen, werden weiter über E-Mail, Telefon oder andere Mittel kommuniziert.
Wesentliche Prüfungsergebnisse werden vierteljährlich der Geschäftsleitung berichtet und formell dem Vorstand präsentiert.
Ändern sich die Umstände während der Durchführung des Prüfungsplans, wird der Prüfungsplan entsprechend mit Genehmigung des Vorstands angepasst.
Vor jeder vierteljährlichen Sitzung des Prüfungsausschusses findet eine zweiseitige Kommunikation zwischen den unabhängigen Direktoren und dem Chief Internal Auditor statt.
Vor jeder halbjährlichen Sitzung des Vorstands werden die externen Wirtschaftsprüfer eingeladen, an der Sitzung des Prüfungsausschusses teilzunehmen, um eine zweiseitige Kommunikation mit den unabhängigen Direktoren, Finanzverantwortlichen und dem Chief Internal Auditor zu führen.Relevante Manager können ebenfalls eingeladen werden, um nach Bedarf teilzunehmen.
Selbstbewertung der internen Kontrolle
Das interne Kontrollsystem des Unternehmens wird von der Geschäftsführung gemäß den Vorschriften zur Einrichtung von internen Kontrollsystemen durch öffentliche Unternehmen und basierend auf den gesamten Betriebsaktivitäten des Unternehmens eingerichtet. Das System wird vom Vorstand genehmigt.
Das interne Kontrollsystem ist darauf ausgelegt, die Erreichung der folgenden Ziele angemessen sicherzustellen:
- Betriebliche Effektivität und Effizienz
- Zuverlässigkeit, Aktualität, Transparenz und Einhaltung der Vorschriften bei der Berichterstattung
- Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften
Jede Abteilung und Tochtergesellschaft des Unternehmens führt mindestens einmal im Jahr eine Selbstbewertung der internen Kontrolle durch. Die interne Revisionsabteilung überprüft die von jeder Einheit und Tochtergesellschaft eingereichten Selbstbewertungsberichte und konsolidiert sie zusammen mit dem Status der Verbesserungen zu zuvor identifizierten Mängeln und Unregelmäßigkeiten in der internen Kontrolle. Diese Materialien dienen als primäre Grundlage für den Vorsitzenden und den Präsidenten, um die Gesamteffektivität des internen Kontrollsystems zu bewerten und die Erklärung zur internen Kontrolle auszugeben.
Die Gesellschaft hat im Jahr 2025 keine wesentlichen Mängel in den internen Kontrollen festgestellt.